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WG-Leben – Infos zur Vertragsgestaltung und Mietkaution

WG-Leben – Infos zur Vertragsgestaltung und Mietkaution


Wohngemeinschaften sind eine tolle Lösung für alle, die günstig wohnen oder trotz Singledasein nicht auf Gesellschaft verzichten möchten. Damit alles mit rechten Dingen zugeht und es nicht zu unnötigen Streitereien mit dem Vermieter oder unter den Mitbewohnern kommt, sollten Sie wissen, welche Arten von WG-Verträgen es gibt und worauf bei der Kaution zu achten ist.

Verschiedene WG-Verträge im Überblick

Es gibt drei verschiedene Vertragskonstruktionen für Wohngemeinschaften. Je nachdem, welche Variante die WG-Bewohner wählen, entstehen verschiedene Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter oder gegenüber einem Mitbewohner. Dabei kommt es immer darauf an, wer der Vertragspartner ist. An diesen wird auch die Mietkaution entrichtet. Sie kann in bar gezahlt oder auf ein Konto überwiesen werden. Auch eine Mietkautionsbürgschaft ist möglich. Für welche Vertragsart sich WG-Bewohner und Vermieter entscheiden, bleibt den beteiligten Parteien vorbehalten. Eine gesetzliche Vorschrift gibt es nicht. Wichtig ist nur, dass die geltenden Regelungen des Miet- und Vertragsrechts eingehalten werden.

Vertragstyp 1: Ein Hauptmieter und ein oder mehrere Untermieter

Einer der WG-Bewohner schließt mit dem Vermieter einen Mietvertrag ab. Er gilt damit als Hauptmieter und haftet für die monatliche Aufbringung der Gesamtmiete. Außerdem zahlt er die Kaution an den Vermieter. Die anderen Mitbewohner können als Untermieter in die Wohnung ziehen. Sie stehen dann in keinem Vertragsverhältnis mit dem Vermieter, sondern mit dem Hauptmieter. Dieser wird dadurch automatisch ebenfalls zum Vermieter und kann Kaution von den verschiedenen Untermietern einfordern. Dabei muss er sich natürlich an die gesetzlichen Regelungen halten. Beispielsweise darf die Kaution nicht die dreifache Nettokaltmiete übersteigen. Obendrein muss er ein Kautionskonto anlegen. Die Aufbewahrung in bar ist hingegen nicht gestattet.

Achtung: Die Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters ist nicht erlaubt und kann zu einer Abmahnung führen.

Mietkautionsbürgschaft erleichtert die Bürokratie

Alternativ kann eine Mietkautionsbürgschaft genutzt werden. Dann muss sich der Hauptmieter nicht um ein Konto kümmern. Auch er selbst kann eine Mietkautionsbürgschaft abschließen. Vor allem für sehr junge Menschen, die am Beginn ihres Berufslebens stehen oder noch studieren, kann diese Form der Mietkaution eine große finanzielle Erleichterung bedeuten. Anstatt eine hohe Summe bei Mietbeginn zu zahlen, müssen sie lediglich einen geringen monatlichen Betrag aufbringen. Auch bei anderen Vertragstypen kann die Mietkautionsbürgschaft als Sicherheit für den Vermieter schon aufgrund der fehlenden Kautionszahlung also durchaus sinnvoll sein. Langes Warten auf eine Rückzahlung nach dem Auszug bleibt damit aus.

Vorsicht bei der Elternbürgschaft

Vertragstyp 1 stellt aufgrund der Gesamthaftung des Hauptmieters für diesen natürlich ein finanzielles Risiko dar. Wenn er nicht in der Lage ist, die Wohnung aus eigener Kraft vollständig zu zahlen, verlangen Vermieter oft eine Elternbürgschaft für Mietzahlungen. Vor allem bei Studierenden ist das gang und gäbe. Allerdings haften dann die Eltern für die gesamte Miete. Sie sollten sich also überlegen, ob sie das möchten oder sie ihrem Kind lieber einen der anderen Vertragstypen vorschlagen.

Vertragstyp 2: Gemeinsamer Mietvertrag mit mehreren Hauptmietern

Außerdem besteht die Möglichkeit, dass alle WG-Mitglieder gemeinsam einen Vertrag mit dem Vermieter abschließen. Das hat den Vorteil, dass nicht nur ein einziger Mitbewohner komplett für die Mietzahlungen vom Vermieter in die Pflicht genommen werden kann. Es bedeutet aber auch, dass alle WG-Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Wenn nur ein Bewohner die Miete nicht zahlt oder nicht zahlen kann, müssen die anderen dafür gegebenenfalls eintreten. Ebenso ist der Vertragstyp ungeeignet für WGs mit hoher Fluktuation, denn er kann nur von allen Hauptmietern gemeinsam gekündigt werden. Der Vermieter müsste also bei jedem Bewohnerwechsel einen komplett neuen Vertrag aufstellen. Die Kaution wird bei dieser Variante übrigens anhand der genutzten Quadratmeter der jeweiligen Mieter berechnet und kann so von Person zu Person variieren.

Vertragstyp 3: Mehrere Mietverträge zwischen WG-Bewohnern und Vermieter

Bei dieser Variante geht jedes WG-Mitglied ein eigenes Vertragsverhältnis mit dem Vermieter ein. Alle Bewohner mieten dann ein Zimmer und dürfen weitere Teile der Wohnung gemeinschaftlich mit den anderen Mietern nutzen. Bei dieser Variante haftet jeder Bewohner nur für seinen Anteil der Miete und zahlt eine eigene Kaution an den Vermieter, die er bei Auszug wieder zurückbekommt. Dieser Vertragstyp ist sinnvoll für alle, die schnell ein Zimmer suchen, günstig wohnen möchten und gerne unabhängig sind. Er ist eher in Zweck-WGs anzufinden, da oft der Vermieter entscheidet, wer einzieht. Bei den anderen Varianten suchen sich meist die Bewohner ihre neuen Mitbewohner aus und der Vermieter gibt dann nur noch das okay. Allerdings haben separate WG-Verträge auch ihre Vorzüge. Zum Beispiel bekommt jedes WG-Mitglied nach dem Auszug vom Vermieter seine Kaution zurückgezahlt.



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