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Eine Hausratversicherung ist auch für WGs wichtig

Eine Hausratversicherung ist auch für WGs wichtig


In Deutschland gibt es die verschiedensten Absicherungen. Doch nur wenige davon sind wirklich sinnvoll. Neben der privaten Haftpflichtversicherung, zählt auch die Hausratversicherung zu den wichtigsten.

Ihr benötigt diesen Basisschutz nicht nur, wenn Ihr ein Eigenheim besitzt. Denn auch wenn ihr in einer Wohngemeinschaft lebt, solltet ihr eine Police abschließen.

In dem folgenden Artikel erklären wir euch was dieser Basisschutz überhaupt ist, welche Schäden beglichen werden und was ihr beim Abschluss der Versicherung für eine Wohngemeinschaft beachten müsst.

Allgmeine Informationen

Mit den Jahren sammelt sich möglicherweise immer mehr wertvoller Besitz an, den man schützen möchte. Wenn wir uns die deutsche Statistik zu den abgeschlossenen Versicherungen für den Hausrat ansehen, dann stellen wir schnell fest, dass die meisten Mieter und Hauseigentümer die Wichtigkeit erkannt haben.

Es gibt in diesem Jahr in etwa 26 Millionen abgeschlossene Verträge, Tendenz steigend. Dass es häufig zu Schäden kommt, sehen wir an den rund 2 Millionen gemeldeten Fällen im Jahr.

Wenn ihr im Schadensfall keine Assekuranz abgeschlossen habt, bleibt Ihr auf den entstandenen Kosten sitzen. Ist in eurer Wohnung ein Schaden an eurem Mobiliar durch beispielsweise einen Rohrbruch entstanden, dann wird der Neuwert der Gegenstände zurückgezahlt.

Die Schäden, die durch Brand, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl entstehen können, gehen schnell in den vierstelligen Bereich. Im Allgemeinen zählen zum Hausrat alle beweglichen Gegenstände, die sich in der von euch gemieteten Wohnung und in eurem Besitz befinden.

Das solltet ihr bei dem Abschluss des Vertrags für eine WG beachten

Geht etwas kaputt, bekommt ihr wahrscheinlich nur Geld zurück, wenn der Hauseigentümer den Vertrag bei der Assekuranz abgeschlossen hat. Wohnt ihr nur zu Untermiete im Haus oder in der Mietwohnung, werden Kaputte Gegenstände nicht erstattet.

Viele Unternehmen versichern aber auch einen Schutz für Gegenstände anderer Mieter. Die Namen aller Mitbewohner müssen normalerweise explizit im Vertrag genannt werden. Sollte sich euer Mietverhältnis ändern, müsst ihr die Versicherung schnellstmöglich kontaktieren, sodass der Schutz auch für den neuen Mitbewohner besteht. Für Hausratversicherungen oder eineprivate Haftpflichtversicherung solltet Ihr einmal auf Lemonade.com vorbeischauen.

Diese Schäden können

Viele Unternehmen erstatten normalerweise Schäden, die durch bestimmte Einflüsse an einem Einrichtungsgegenstand, an einem Gebrauchs- oder Verbrauchsgegenstand entstehen.

Noch einfacher ausgedrückt: Versichert sind im Regelfall alle Möbelstücke, Elektronikgeräte etc., die ihr bei einem möglichen Umzug mitnehmen könnt. Bei Schäden, die an dem Haus selber entstehen, wird nicht gehaftet. Dazu gehören beispielsweise Schäden an den Wänden, an Rohren und Leitungen.

In den folgenden Absätzen möchten wir euch vorstellen, welche Schäden in der Versicherungspolice aufgeführt sein können. Wenn ihr einen Vertrag abschließt, müsst ihr euch die Klauseln immer gut durchlesen, da jeder Dienstleister unterschiedliche Schäden übernimmt und in manchem Fällen auch nicht übernimmt.

Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub können aufgeführt sein

Wenn bei euch zu Hause gewaltsam eingebrochen wird, braucht ihr euch in der Regel keine Sorgen machen, dass ihr auf den Kosten sitzenbleibt. Normalerweise zahlt die Hausratsversicherung Schäden an Gegenständen, die durch den Raub, den Einbruchdiebstahl oder den Vandalismus zusätzlich am Haus entstanden sind.

Schäden durch Feuer können ersetzt werden

Ein Gutachter untersucht die Feuerstelle, um die Brandursache herauszufinden. Solange das entstandene Feuer nicht durch Eigenverschulden ausgebrochen ist und dieser Punkt in eurem Vertrag aufgeführt ist, ist eine Kostenübernahme möglich.

Die Übernahme von Schäden durch Blitzschlag ist möglich

Schäden am Fernseher oder an der Spielekonsolen, die durch einen Blitzschlag entstanden sind, können inbegriffen sein

Entstandene Schäden durch Sturm und Hagel

Damit die Versicherung Schäden durch einen Sturm übernimmt, muss der Sturm eine Mindestgeschwindigkeit gehabt haben. Des Weiteren sollte der Versicherungsnehmer nachweisen, dass sich die beschädigten Gegenstände sicher im Haus befunden haben. Selbiges gilt auch für Schäden, die durch Hagelschlag entstanden sind. Ihr sollten nachsehen, ob Schäden durch Sturm und Hagel mitinbegriffen sind und wenn ja, ab welcher Windgeschwindigkeit übernommen wird.

Wasserschaden ist nicht gleich Wasserschaden

Auch Wasserschäden können aufgeführt sein. Jedoch werden von in der Regel nur Schäden übernommen, die durch Leitungswasser entstanden sind. Dazu gehören Rohrbrüche defekte Heizungsrohre. Es werden explizit keine Schäden durch Regenwasser übernommen. Auch hier ist die Kostenübernahme wieder Policen-abhängig.

Diese Schäden werden normalerweise nicht von der Versicherung übernommen

Grobe Fahrlässigkeit

Schäden die durch Unachtsamkeit entstanden sind, werden normalerweise nicht von der Versicherung erstattet. Kommt es zum Beispiel aufgrund einer brennenden Kerze oder einer glühenden Zigarette zu einem Brand und ihr habt euch nicht im Haus befunden, ist es als grobe Fahrlässigkeit zu werten. Der Brandschaden wird von der Versicherung in der Regel nicht bezahlt.

Schäden die während der Abwesenheit entstehen

Solltet ihr euch über einen längeren Zeitraum im Ausland befinden und in der Zwischenzeit wird in eurem Haus eingebrochen, zahlt die Versicherung entstandene Schäden nicht. Ihr solltet in eurem Versicherungsvertrag nachsehen, wie lange ihr euch im Ausland aufhalten könnt und solltet die Versicherung im Vorfeld kontaktieren.

 

Schäden durch Überschwemmungen oder Erdbeben

Diese Schäden werden in der Regel im Basis-Paket nicht übernommen. Solltet ihr jedoch in einem Risikogebiet wohnen, könnt Ihr euch gegen einen geringen Aufpreis auch gegen Erdbeben oder Überschwemmungen versichern lassen.



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