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Schäden in der WG-Wohnung

so geht man richtig vor!
Schäden in der WG-Wohnung – so geht man richtig vor!


Das WG-Leben kann in manchen Fällen ganz schön bunt und ausgefallen sein. So kann es vorkommen innerhalb kürzester Zeit immer wieder mit neuen WG-Bewohnern konfrontiert zu werden oder das Studentenzimmer jedes Wochenende zu Party-Location werden zu lassen. Doch was ist, wenn bei der nächsten WG-Party etwas zu Bruch geht oder ein anderer Schaden in der Wohnung entsteht? Wer haftet für den Schaden? Wie lässt sich der Mangel wieder beseitigen? Und muss der Vermieter von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt werden?

Wenn in der WG-Wohnung etwas kaputt geht, wird es häufig auf die leichte Schulter genommen. Ausbesserungsversuche werden in die Zukunft geschoben und es anfänglich kleinen Problemen können große Kosten für die Reparaturarbeiten entstehen. So gibt es eine ganze Palette an verschiedenen Schäden und Mängel, die gerade in Studenten-WG häufiger an der Tagesordnung liegen. Von Kratzer im Laminatboden über einem verstopften Abflussrohr bis hin Mängel an der Türsprechanlage – jeder Schaden kann unterschiedliche Auswirkungen auf die Kostenübernahme und der Verpflichtung von Eigenreparaturarbeiten haben.
Der folgende Überblick von den häufigsten Mängeln und Schäden in einer WG-Wohnung verrät wie man sich schnell und richtig bei verschiedenen Wohnungsschäden verhält. Auf diese Weise gelingt es bei verschiedenen Mängeln auch den Vermieter ins Boot zu holen.

Ein verstopftes Abflussrohr: Vermieter-Sache?

Wenn die Dusche plötzlich zum Fußbad wird oder die Toilettenspülung eine Überschwemmung im Badezimmer verursacht, handelt es sich um einen großen Wasserschaden durch ein hartnäckig verstopftes Abflussrohr. Viele Mieter gehen davon aus, dass die Kosten für eine Rohrreinigung Vermieter-Sache ist. Doch kommt es bei der Rohrverstopfung in erster Linie auf die Ursache an, um den Kostenträger für dieses Ärgernis zu finden. Denn nicht häufig muss ein Notprofi für Rohrreinigungen mit Spezialwerkzeugen anrücken, um eine Abflussverstopfung in den Griff zu bekommen. Um einen Fachmann für Rohrreinigungen zu kontaktieren lohnt sich auch ein Blick ins Internet. Zur Webseite geht es hier entlang.........
So gelingt es in Kürze das Problem eines verstopften Abfluss zu lösen. Bei einer Materialermüdung kommt der Vermieter auf. Bei einer Verstopfung durch Haare, Fette, Speisereste oder Seifen müssen die Mieter einer WG zusammen für die Kosten aufkommen. Im Mietverhältnis ist fast immer eine Instandhaltungsklausel vereinbart, die Mieter dazu verpflichtet den Wohnungsbestand ordnungsgemäß zu verwenden und instand zu halten. Demnach sind alle selbst verursachten Abflussverstopfungen durch den Mieter zu tragen.

Kratzer im Laminatboden kostengünstig ausbessern

Ein Kratzer im Laminatboden sieht nicht nur unschön aus, sondern kann auch die Kaution bei Auszug deutlich senken. Lag der Fußboden bereits beim Einzug, sind Schäden sofort auszubessern. Einen Kratzer auf einem Laminatboden lässt sich dabei ganz einfach mit einer speziellen Paste aus dem Baumarkt ausbessern. Das SOS-Material für Kratzer fügt sich der Farbe des Laminatbodens an und lässt so den Krater verschwinden. Ein anschließendes Polieren mit einem entsprechenden Gerät lässt das Ergebnis noch effektiver gestalten.

Defekte aus dem Wohnungsbestand müssen gemeldet werden

Kommt es zu Schäden des Wohnungsbestand müssen diese umgehend an den Vermieter weitergemeldet werden, wenn eine kleine Ausbesserung in Eigenregie nicht mehr möglich ist. Defekte Türen, Schrammen im Waschbecken, der Badewanne oder Duschwanne sowie allen Fußböden werden sofort ausgebessert. Bei Mängeln durch Eigenverschulden haften hier ebenfalls die Bewohner einer WG-Wohnung.



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