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Was mache ich bei einem Wasserschaden?

Was mache ich bei einem Wasserschaden?

Ein Wasserschaden in der Wohnung gehört zu den weniger erfreulichen Erlebnissen. Im schlimmsten Fall kann so ein „Erlebnis“ mehrere Tausend Euro kosten. Solch hohe Beträge sind gefühlt nur in einem Casino üblich (für das beste Casinoerlebnis kann man sich eine online Casino Bewertung angucken).
Doch was macht man, wenn solch ein Ernstfall eintritt? Wir erklären euch, was ihr zu tun habt, wie die Trocknung abläuft, wer zahlt und wer in einer Mietwohnung haftet.

Wie entsteht überhaupt ein Wasserschaden?

Ein Wasserschaden kann viele verschieden Ursachen haben. Meistens ist dieser durch einen Rohrbruch bedingt. So ein Rohrbruch kann durch Rost, Frost, einen Materialfehler oder Bauarbeiten entstehen.

Aber auch technische Geräte, die defekt sind, können einen Wasserschaden verursachen. Waschmaschinen, Spülmaschinen oder undichte Boiler gehören zu den üblichen Verdächtigen. Selbst eine überlaufene Badewanne kann für Pfützen mit Folgen sorgen, dieser Schaden ist dann aber selbstverschuldet.

Die verheerendsten Folgen entstehen meist durch Einwirkungen von außen wie Hochwasser oder Starkregen. Die Schäden, die daraus resultieren, sind dauerhafte Schäden an der Bausubstanz oder der Keller läuft voll.

Was muss ich bei einem Wasserschaden tun?

Wenn ein Wasserschaden erkannt wurde, sollte man nicht in Panik verfallen, sondern schnell handeln.

1. Wasserzufuhr abstellen
Damit der Schaden nicht noch größer wird, als er sowieso schon ist, sollte die Wasserzufuhr schnellstmöglich abgestellt werden. Es reicht, den jeweiligen Absperrhahn zu schließen. Wenn das nicht möglich ist, muss der Hauptwasserhahn abgestellt werden.

2. Stromzufuhr unterbrechen
Um Kurzschlüsse und daraus resultierende Folgebrände zu vermeiden, muss der Strom für den betroffenen Bereich ausgestellt werden.

3. Wasser beseitigen
Je nach Menge des Wassers kann entschieden werden, wie es entfernt werden kann. Bei kleineren Mengen genügt ein Eimer und ein Lappen. Für größere Mengen sollte schon mit einem Nasssauger oder einer Pumpe gearbeitet werden. Sollte die Wassermenge sehr groß sein (z.B. bei Überschwemmung), ist Hilfe von einem Fachmann nötig. Dafür kann die örtliche Feuerwehr gerufen werden. Vorsicht: Die anfallenden Kosten werden nicht zwangsweise von der Versicherung übernommen.

4. Einrichtung retten
Im nassen Bereich sollten Teppiche, Möbel und elektrische Geräte umgehend entfernt werden. Vor allem feuchte Textilien und aufgequollenes Holz neigen zu Schimmelbildung.
Ebenfalls sollten Fenster und Türen geöffnet werden, damit die Luftfeuchtigkeit gesenkt wird. Tropft es von der Zimmerdecke: Möbel mit einer Folie abdecken.

5. Schaden dokumentieren
Im betroffenen Raum muss für die Versicherung alles fotografiert werden, am besten so detailreich wie möglich (auch während der Aufräumaktionen). Auch durchfeuchtete Gegenstände dürfen nicht sofort weggeworfen werden, sondern müssen dokumentiert werden. Nur so kann die Versicherung auch deren Wert ersetzen.

6. Versicherung informieren
Informieren Sie Ihre Versicherung und schildern Sie den Schaden. Sind Sie nicht Eigentümer des Gebäudes, melden Sie sich bei Ihrem Vermieter oder Hausverwalter. Bevor Sie den Schaden melden, sollten Sie aber keine Reparaturmaßnahmen durchführen. Die Versicherung bestimmt im Normalfall, ob ein Wasserschaden durch einen Sachverständigen begutachtet und eine Trocknung eingeleitet werden muss. Oft schlägt die Versicherung auch direkt eine Fachfirma vor.

Die Reparatur: Wie trockne ich einen Wasserschaden?

Sollte ein Rohrbruch für den Wasserschaden verantwortlich sein, ist Hilfe von einem Fachmann unumgänglich, damit er die Schadenstelle findet und repariert. Dank modernster Technik ist das Leck schnell gefunden, ohne dass Fliesen zerschlagen werden müssen. Dann fängt der Fachmann an, den Wasserschaden zu trocknen.

Wie lange dauert die Trocknung eines Wasserschadens?

Die Dauer der Trocknung hängt von der Größe und Intensität des Schadens ab: Oberflächliche Schäden können innerhalb weniger Tage trocknen, Schäden im Mauerwerk können Wochen bis Monate dauern, um getrocknet zu werden. Bei Mauerwerksschäden kommt es auch darauf an, ob Renovierungsarbeiten gemacht werden müssen.

Wie wird ein Wasserschaden getrocknet?

Der Fachmann weiß, welche Trocknungsmethode in der Wohnung eingesetzt werden muss. Die Methoden sind je nach Intensität und Art des Wasserschadens verschieden. Wird nicht genug getrocknet, können Folgeschäden wie Baumängel oder vor allem gesundheitsgefährdende Schimmelpilze entstehen.

Genauer auf die Trocknungsbereiche und die Trocknungsmethoden einzugehen, würde den Rahmen sprengen. Kurz gesagt: Es gibt die einfache Raumtrocknung, die Wandtrocknung, die Deckentrocknung und die Fußbodentrocknung.


Zum Trocknen können ein Kondensationstrockner, ein Adsorptionstrockner oder ein Infrarot- / Dunkelstrahler verwendet werden.

Wer zahlt bei einem Wasserschaden?

Wer zahlt bei einem Wasserschaden?Bei einem Wasserschaden zahlen verschiedene Versicherungen für verschiedene Schäden.

Die Hausratsversicherung

Die Hausratsversicherung des Bewohners zahlt für den Schaden am beweglichen Mobiliar. Dazu gehören beispielsweise Möbel oder technische Geräte.

Die Gebäudeversicherung

In der Gebäudeversicherung des Eigentümers können alle am Gebäude entstandenen Schäden abgesichert werden. Sie zahlt für die Reparatur und Instandsetzung nach dem Wasserschaden.

Die Elementarversicherung

Die Elementarversicherung zahlt bei Schäden durch Naturereignisse wie beispielsweise Starkregen oder Hochwasser.


Mieter oder Vermieter: Wer haftet?

Grundsätzlich gilt: Derjenige, der den Schaden verursacht hat, muss auch zahlen. Entstehen durch den von Ihnen verschuldeten Wasserschaden auch Schäden bei den Nachbarn, zahlt Ihre Privathaftpflichtversicherung.

Ein Rohrbruch kann zwar aus Nachlässigkeit des Vermieters entstehen, aber auch durch äußere Umstände. Für die Beseitigung des Schadens und die Bewohnbarkeit des Hauses ist der Hauseigentümer verantwortlich. Im Normalfall zahlt die Gebäudeversicherung des Vermieters.

Für den eigenen Hausrat ist der Mieter selber verantwortlich. Hat er keine Hausratsversicherung und weiß, dass der der Vermieter den Schaden hätte verhindern können, kann er Schadensersatz verlangen. Dafür haftet dann der Vermieter.

In einem Haus mit Eigentumswohnungen muss die Versicherung des Eigentümers zahlen, dem die Wohnung gehört, durch die der Schaden entstanden ist.

Immer die Ruhe bewahren

Solange man immer Ruhe bewahrt und rasch und richtig handelt, kann ein Wasserschaden eingedämmt und bestenfalls minimiert werden.

Wir wünschen Ihnen aber, dass Ihr diese Informationen bestenfalls niemals benötigen werden!
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