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Miet-Sharing: Immer mehr Menschen teilen sich eine Wohnung

Miet-Sharing: Immer mehr Menschen teilen sich eine Wohnung


Wohnen ist teuer. Der Anteil der Miete vom Einkommen sollte eigentlich nicht mehr als 30 % ausmachen. In vielen Großstädten, allen voran in Berlin, München, Frankfurt, Köln oder Hamburg ist der Anteil inzwischen längst überschritten. Vermieter umgehen den Mietendeckel, in dem sie Teile der Wohnung gewerblich vermieten oder eine sogenannte Schattenmiete vereinbaren.

Kein Wunder, dass der Traum von der eigenen Wohnung für viele nahezu unerschwinglich ist. Vor allem Singles mit nur einem Einkommen, Verwitwete oder auch Studenten und Azubis, die naturgemäß noch nicht so viel verdienen, sind besonders betroffen.

Nicht schön, aber viele machen aus der Not eine Tugend: Sie schließen sich zusammen und suchen gemeinsam eine Wohnung, um die hohen Mietkosten stemmen zu können. Miet-Sharing heißt das Zauberwort, was eigentlich auch eine Wohn- oder vielleicht besser gesagt Zweckgemeinschaft ist.

Miet-Sharing bringt viele Vorteile, aber auch Nachteile mit sich

Günstige Immoperlen sind in den Großstädten wie Berlin kaum zu finden. Nimmt man an, dass für eine Wohnung eine Miete 1.300 Euro inklusive der monatlichen Betriebskosten verlangt werden beträgt die Ersparnis für zwei Mieter, die sich eine Wohnung teilen bereits 650 Euro monatlich. Im Jahr sind das 7.800 Euro, also fast ein Kleinwagen. Weitere Einsparungen ergeben sich durch die Teilung der Stromkosten, Kosten für Telefonanschluss und Internet oder auch für die Hausratversicherung. Der materielle Vorteil ist also gewaltig. Dafür muss andererseits hingenommen werden, dass die Wohnung nicht im Ganzen genutzt werden kann.

Böse Überraschungen soweit es geht vermeiden

Bevor sich zwei oder mehr Personen entschließen, sollten sie für das interne Verhältnis zueinander ein paar Regeln festlegen, damit das friedvolle Zusammenleben auf engstem Raum nicht in einer Katastrophe endet. Es gibt sehr viele Punkte, die am besten vorab klar besprochen werden sollten. Das betrifft zum Beispiel das Sauberhalten der Wohnung, Besuche und Feiern, die Lautstärke von Musik oder Fernsehen oder auch das regelmäßige Einkaufen der notwendigen Haushaltsartikel.



Gerade bei Menschen, die sich noch nicht so gut oder nur kurz kennen, können oft Kleinigkeiten und Angewohnheiten, die erst später zu Tage treten zum Problem für das harmonische Zusammenleben werden. Kompromissbereitschaft ist jedoch eine der wichtigsten Voraussetzungen für das Miet-Sharing.

Die finanziellen Aspekte sollten klar geregelt sein

Es geht los mit dem Mietvertrag. Im besten Fall sind alle in der Wohnung wohnenden Personen Vertragspartei und haben somit nach außen die gleichen Rechte und Pflichten, insbesondere zur Mietzahlung. Für das Innenverhältnis können in einem gesonderten Vertrag jedoch Abweichungen vereinbart werden, etwa wenn sich die Zimmergröße signifikant unterscheidet.

In der internen Vereinbarung kann auch vereinbart werden, wie die Kosten verteilt werden, wenn eine Person etwa aus beruflichen Gründen ausziehen muss, beispielsweise dass der Mietanteil des ausziehenden angelehnt an der normalen Kündigungsfrist für die Wohnung noch ein paar Monate weitergezahlt werden muss. Auch die Verteilung der Strom-, Telefon-, Internet- und Versicherungskosten sollte am besten schriftlich fixiert werden, damit alle Parteien im Zweifel abgesichert sind.



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