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Mieter und Vermieter - Der Ansichten-Konflikt

Seit je her ist das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter in bestimmten Fällen etwas schwierig. Das gilt natürlich nicht für generell alle Konstellationen. In einer WG (Wohngemeinschaft) ist eh oftmals nur ein Hauptmieter im direkten Vertragsverhältnis mit dem Vermieter. Dadurch sind die grundsätzlichen Reibungspunkte auf zwei Individuen reduziert und beinhalten somit ein geringeres Potential für Auseinandersetzungen.

Anmietung von Häusern

Anders hingegen ist es bei der Anmietung von Häusern durch beispielsweise ein junges Paar mit dem ersten Kind. Hier geht der Vermieter oftmals gern auf Nummer Sicher und nimmt beide Parteien als Mieter in den Vertrag mit auf.

Wenn die Miete nicht kommt

Ein ganz anderer Fall ist die Konstellation mit den sogenannten Mietnomaden. Hier ist das Vertragsverhältnis in der Regel schon lange kein ausschlaggebender Bestandteil etwaiger Diskussionen mehr. Das Deutsche Mietrecht birgt hier einige Bestandteile, die es potentiellen Mietnomaden ermöglicht langfristig in der vorgenannten Funktion bestehen zu bleiben und nur sehr selten Zahlungen an den Vermieter zu leisten.

Teilweise hilft hierbei auch keine Leumundsüberprüfung mehr, jedoch kann diese durch ein darauf spezialisiertes Unternehmen im Vorwege viel Ärger vermeiden. Eines dieser spezialisierten Unternehmen ist beispielsweise die Detektei A&B GmbH (www.detektive.com).

Die Ermittler haben bereits in vielen Fällen bei Verdacht durch den Vermieter im Rahmen Ihrer Ermittlungen feststellen können, dass ein potentieller Neumieter nicht den Anforderungen entspricht. Das sich diese Art der Überprüfung regulär eher auf wirtschaftliche Bereiche erstreckt, ist die Ermittlung im Privaten Bereich eine Ausnahme, jedoch eine, die dem Vermieter im Zweifelsfall viel Ärger erspart.
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