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Moderne Wohnformen verändern sich, und mit ihnen die Anforderungen an eine verlässliche Absicherung des eigenen Besitzes. Während klassische Familienhaushalte weiterhin die Regel sind, nehmen flexible Lebensmodelle zu. Erwachsene Kinder ziehen in WGs oder zeitweise zurück zu ihren Eltern, Patchworkkonstellationen entstehen oder mehrere Personen teilen sich aus Kostengründen eine Wohnung. Diese Vielfalt führt zu unterschiedlichen versicherungsrechtlichen Einstufungen, die darüber entscheiden, ob eine Hausratversicherung Schutz bietet oder nicht. Besonders relevant ist dabei die Abgrenzung zwischen einer häuslichen Gemeinschaft und einer Wohngemeinschaft. Es lohnt sich also ein genauer Blick auf die Kriterien und typische Fallkonstellationen.
Grundsätzlich gilt, dass eine Hausratversicherung wie die Hausratversicherung der HUK24 den gesamten Hausrat eines Haushalts schützt, wenn alle Personen in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Der Begriff beschreibt eine Lebensform, in der Personen ihren Alltag dauerhaft gemeinsam gestalten, wirtschaften und wohnen. Entscheidend ist ein gemeinsamer Haushalt. Dazu zählen etwa Ehepaare, Paare in einer gefestigten Lebensgemeinschaft, Familien mit Kindern und Personen, die dauerhaft zusammenleben und gemeinsam wirtschaften. Doch nicht immer fallen WGs auch in diese Kategorie. Zieht aber zum Beispiel ein erwachsener Sohn zurück zum Vater, etwa während einer Übergangszeit zwischen Ausbildung und Berufseinstieg, reicht die bestehende Hausratversicherung des Vaters aus. Der Sohn ist in diesem Fall im Rahmen der Außenversicherung ebenfalls geschützt, weil er im gleichen Haushalt lebt und die Voraussetzungen einer häuslichen Gemeinschaft erfüllt.
Wohngemeinschaften unterscheiden sich in einem entscheidenden Punkt von häuslichen Gemeinschaften. Es besteht kein gemeinsames Wirtschaften. Bewohner teilen sich zwar Wohnraum, führen aber getrennte Haushalte, finanzieren ihren Alltag individuell und haben meist keine familiäre oder partnerschaftliche Verbindung. Genau deshalb gelten WGs in der Regel nicht als versicherter Haushalt und die Hausratversicherung kann hier keinen Schutz bieten. Der Besitz einzelner Mitbewohner fällt nicht unter die Absicherung eines anderen Mitbewohners. Die Gefahr von Unklarheiten ist hoch, besonders weil viele Personen wertvolle Gegenstände mitbringen und der Gesamtwert des Hausrats schwer zuzuordnen ist. Wer aus einer häuslichen Gemeinschaft in eine WG zieht, wie im Beispiel des Sohnes, verliert den bisherigen Versicherungsschutz über die Familienpolice. Ab diesem Zeitpunkt muss eine eigene Hausratversicherung abgeschlossen werden, wenn Schutz gewünscht wird.
Verschiedene Lebensphasen führen oft zu Missverständnissen bezüglich des Versicherungsschutzes. Drei häufige Situationen zeigen, wie wichtig eine klare Zuordnung ist:
Die richtige Zuordnung zur passenden Wohnform ist entscheidend, um Versorgungslücken zu vermeiden. Der Trend zu flexiblen, zeitlich begrenzten Wohnmodellen sorgt schnell für Fehleinschätzungen. Besonders folgende Aspekte sollten berücksichtigt werden: Besteht eine gemeinsame Wirtschaftsführung? Leben die Personen dauerhaft zusammen oder nur vorübergehend? Sind Beziehungen familiärer oder partnerschaftlicher Natur? Wer besitzt welche Gegenstände und wo befinden sie sich? Erst wenn diese Fragen eindeutig beantwortet sind, lässt sich feststellen, ob eine Hausratversicherung ausreichenden Schutz bietet oder ob ein eigener Vertrag notwendig ist.
Die Hausratversicherung kann also nur die Werte absichern, die eindeutig einem Haushalt zugeordnet sind. Für häusliche Gemeinschaften bieten die Versicherer umfassenden Schutz, auch wenn erwachsene Kinder wieder einziehen oder Lebensgemeinschaften entstehen. Für Wohngemeinschaften hingegen gilt der Versicherungsschutz nicht. Wer in eine WG zieht oder innerhalb einer WG wohnt, benötigt deshalb eine eigene Hausratversicherung. Der Übergang zwischen beiden Wohnformen ist häufig fließend, weshalb eine sorgfältige Prüfung der Lebenssituation unerlässlich ist. Mit einer klaren vertraglichen Zuordnung und einer realistischen Einschätzung des eigenen Hausrats lässt sich sicherstellen, dass weder Sicherheitslücken noch unerwartete Kosten entstehen.