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Beleuchtung am Miethaus: Die Rechte von Mietern

Beleuchtung am Miethaus: Die Rechte von Mietern


Belüftung der Wohnung zu sorgen.

Als Mieter einer WG unterliegt man jedoch nicht nur Pflichten. Der Mietvertrag offenbart auch Rechte gegenüber dem Vermieter der Immobilie. Sie betreffen etwa die ausreichende Außenbeleuchtung des Mietobjektes. Welche Vorschriften müssen Vermieter in puncto Beleuchtung einhalten? Wie macht man von seinen Rechten Gebrauch?

Vorkehrungen zum Schutz der Mieter

Per Gesetz sind Vermieter in Deutschland dazu verpflichtet, ausreichende Maßnahmen zum Schutz der Nutzer der Immobilie zu treffen. Nutzer sind dabei nicht nur die Mieter der Immobilie, die einen Mietvertrag unterschrieben haben. Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht greift für alle Personen, die die Immobilie nutzen. Dazu zählen daher auch Untermieter in einer Wohngemeinschaft, Besucher oder der Paketbote beim Paketdienst von Hermes oder DHL.
Die Verkehrssicherungspflicht betrifft alle Maßnahmen, die zur Abwendung von Risiken dienen. Eine ausreichende Außenbeleuchtung an einer Immobilie ist nur ein Punkt von vielen. Bei Schnee- und Eisglätte sind die Wege zu räumen und zu streuen, die Kontrolle der Wasser- und Elektrizitätsanlagen gehört ebenfalls dazu. Alle Maßnahmen dienen dazu, Personen- und Sachschäden zu vermeiden.

Gefahren durch schlechte Beleuchtung



Kommt es durch eine schlechte Beleuchtung von Wegen oder Gängen zu einem Sturz, kann der Vermieter zu Schadensersatzansprüchen verklagt werden. In diesem Fall ist er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen. Mit einer preiswerten und modernen LED Außenleuchte hätte der Sturz wahrscheinlich vermieden werden können.
Die Pflicht zur ausreichenden Außenbeleuchtung umfasst nicht nur öffentlich zugängliche Bereiche unter freiem Himmel. Auch Zugänge zu Treppen, dem Keller, im Garten oder der Fahrstuhl sind ausreichend mit Licht durch eine moderne LED Außenleuchte auszuleuchten. Generell sind alle Bereiche, die für eine gemeinschaftliche Nutzung zur Verfügung stehen, auszuleuchten.

Keine dauerhafte Beleuchtung

Immer wieder kommt es vor deutschen Gerichten zu Prozessen gegen Vermieter, die ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind. Schadensersatzansprüche können Mieter oder Nutzer einer Immobilie nur dann geltend machen, wenn sie die unterlassende Pflicht des Vermieters nachweisen können.
Mieter in einer WG sind gut beraten, bei schlechter Außenbeleuchtung ein Schreiben an den Vermieter zu schicken. Sie setzen den Vermieter mit dem Schreiben in Kenntnis über den Mangel. Wird der Mangel nicht abgestellt und es kommt daraufhin zu einem Personen- oder Sachschaden, sind die Chancen auf einen Anspruch vor Gericht deutlich höher.
Eine durchgehende Außenbeleuchtung ist in Deutschland nicht notwendig. Gerichte haben in verschiedenen Prozessen geurteilt, dass die Außenbeleuchtung durch Zeitschaltuhren oder Bewegungsmelder steuerbar sind. Die Melder und Uhren sind so einzustellen, dass Nutzer der Immobilie sicher über die Außenbereiche in die Wohnung gelangen können.

Kosten nicht ersetzbar

Möbel selber reparieren oder aus gebrauchten Gegenständen neues Interieur schaffen liegt im Trend. Immer mehr Mitbewohner einer WG gehen dazu über, handwerklich aktiv zu werden. Wer dabei auch im Außenbereich eine defekte Leuchte austauscht oder gar eine Lampe repariert, handelt auf eigene Kosten.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Ausgaben zu erstatten. Wird durch die eigenmächtige Reparatur ein Defekt ausgelöst oder kommt es gar zu Personen- oder Sachschäden, droht sogar eine Regressforderung. Arbeiten im Außenbereich sollten dem Vermieter überlassen werden.



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