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Gefahr von Auszug von Mietern bei Mieterhöhung

Gefahr von Auszug von Mietern bei Mieterhöhung


In den meisten großen Ballungsgebieten herrscht ein sogenannter "Vermietermarkt": Es gibt viel zu wenig Mietwohnungen für Familien, Paare, Singles und Studenten sowie ältere Menschen und Personen mit niedrigem Einkommen. Ein Vermieter, vor allem im privaten Markt, kann inzwischen Phantasiepreise für sein Objekt verlangen und irgendjemand wird den Preis bezahlen. Kommt einmal eine preiswerte Mietwohnung auf den Vermietungsmarkt, gibt es manchmal hunderte von Interessenten. Bei offenen Besichtigungen warten die eingeladenen Personen in langer Schlange bis auf die Straße.

Mieterhöhung – umziehen oder mit Vermieter verhandeln

Anders sieht es dagegen in Städten und Gebieten aus, in denen es ein Überangebot an Wohnflächen gibt bzw. die Nachfrage nach Mietobjekten eher gering ist. Dann können Mieter auf Augenhöhe mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung agieren. Konkret: Über Mietpreise lässt sich verhandeln und im Falle einer Mieterhöhung kann man natürlich auch die Bude räumen oder ebenfalls nachverhandeln. Ein Umzug in eine andere Wohnung will aber gut überlegt werden. Denn 20-40 Euro Mieterhöhung pro Monat sind im Jahr dann 240 bis 480 Euro. Bei jedem Wegzug fallen aber Kosten an durch den Transport, durch mögliche Renovierungen und Schönheitsreparaturen in der alten und neuen Wohnung.

Umziehen war sowieso geplant – also jetzt machen

Manchmal ist eine Mieterhöhung auch ein Kick, eine lange geplante Veränderung oder den Wunsch nach einer neuen Wohnung jetzt zu realisieren. Viele Menschen begreifen die Mieterhöhung vom Vermieter oder der zuständigen Hausverwaltung als Weckruf und beginnen dann sofort mit der Suche nach einem neuen Mietobjekt. Am besten ist es aber, wenn der Umzug von langer Hand, gründlich und anhand einer Checkliste geplant wird. Was es als Student beim Umzug zu beachten gilt sowie Tipps und Tricks beim Umzug finden Interessierte unter https://www.umzugsfirma-berlin.net/blog/47-umziehen-als-student.html

Erhöhung der Miete muss schriftlich begründet werden

Erhöhung der Miete muss schriftlich begründet werden
Das Mietrecht in Deutschland ist ein Schutzrecht für die Menschen, die Miete bezahlen. Hier ist genau festgelegt, was ein Vermieter bzw. eine Hausverwaltung darf und was nicht. Ein zentraler Punkt ist die Erhöhung der Miete. Dies darf keinesfalls wahllos und anlasslos sein. So gibt es Fristen, ortsübliche Vergleichsmieten, die Mietdauer, Eigenbedarf sowie eine energetische Aufwertung bzw. Sanierung des Objekts, was zur Begründung beiträgt. Wird der Mietzins erhöht, muss dies frühzeitig schriftlich kommuniziert und genau begründet werden. Hilfestellung, ob eine Erhöhung rechtlich zulässig ist, findet sich im Internet oder in der Beratung beim örtlichen Mieterverein. Natürlich können Betroffene auch einen Fachanwalt für Mietrecht anfragen, der die Vertragsunterlagen und das Schreiben zur Erhöhung prüft.

Umziehen muss eine Verbesserung der Wohnsituation darstellen

Ein Umzug aufgrund einer höheren Miete sollte idealerweise eine Verbesserung der Wohnsituation mit sich bringen. Ist dies nicht der Fall, ist es besser, vorerst im alten Objekt zu bleiben und die Mehrkosten zu tragen. Was können Verbesserungen im Rahmen eines Wohnungswechsels sein? Mehr Räume, mehr Quadratmeter zum gleichen Preis; eine bessere Ausstattung wie zum Beispiel Balkon, Terrasse, Abstellraum, Einbauküche, großes neues Bad oder Tiefgaragenstellplatz; mehr Wohnwert durch Garten, Gartenmitbenutzung oder ruhigere Lage der neuen Wohnung; bessere Infrastruktur in der Nähe wie zum Beispiel fußläufige Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kitas, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und Sportanlagen; berufsbedingte Vorteile wie etwa kürzerer Weg zur Arbeit, bessere Anbindung an wichtige Straßen oder den ÖPNV. Vielfach kommen bei einem Umzug von einem Mietobjekt zum anderen mehrere der Gründe zum Tragen.

Wer umziehen will, sollte eine To-Do-Liste machen

Zu einem Wohnungswechsel gehören ganz viele Dinge – von der Organisation mit einem Umzugsunternehmen bis hin zu Um- und Abmeldungen bei Energieversorgern und anderen Partnern rund ums Wohnen. Deshalb ist es empfehlenswert, so früh wie möglich das Projekt zu planen und eine Checkliste zu erstellen.



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