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Sieben Gedanken dazu

Sieben Gedanken dazu
Die erste Wohngemeinschaft – Sieben Gedanken dazu


Vor dem ersten Umzug, ob für ein Studium, eine Lehre oder einen anderen Neustart, steht die Frage: eigene Wohnung oder Wohngemeinschaft? Vieles spricht für letztere genannte Option. Neben den finanziellen Vorteilen spielen soziale Aspekte, wie gemeinsames Kochen, WG-Partys und gegenseitige Hilfe in verschiedensten Bereichen, eine große Rolle. Damit diese Vorteile sich nicht zum Negativen verkehren, ist eine passende Auswahl der WG so wie eine genaue Planung des Umzugs von großer Bedeutung.

Vorteile einer bereits bestehenden Wohngemeinschaft

Ist die grundsätzliche Entscheidung pro WG gefallen, steht die nächste Überlegung an: Möchten Sie in eine bereits bestehende Gemeinschaft einziehen oder gründen Sie selbst eine? Da der erste Wohnungswechsel meistens dem Auszug aus dem Elternhaus gleichkommt, ist die erste Variante die praktischste. Zieht man in eine bestehende Gemeinschaft ein, braucht man weder Kühlschrank, Herd noch Waschmaschine neu anzuschaffen – manchmal ist sogar eine Spülmaschine vorhanden. Das bringt eine erhebliche Einsparung von Anschaffungs- und Umzugskosten mit sich. Organisatorisch ist es ebenfalls bedeutend einfacher. Darüber hinaus trägt man als Untermieter weniger Verantwortung und kann meistens auch relativ kurzfristig wieder ausziehen, falls man einen weiteren, spontanen Wohnungswechsel vornehmen möchte; beispielsweise, wenn der erste Versuch des Studierens sich als nicht passend rausstellt und man doch lieber an einem anderen Ort studieren möchte.

Vor- und Nachteile einer Neugründung



Manche mögen jedoch ihr erstes Zusammenwohnen außerhalb des Elternhauses selbst gestalten. Gründet man eigenhändig eine Wohngemeinschaft, hat man volle Gestaltungsfreiheit – sowohl die Einrichtung der gemeinsamen Räume wie auch die Mitbewohner betreffend. Wie viele Mitbewohner soll die Gemeinschaft zählen? Möchte man außer Küche und Bad weitere Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung? Bevorzugen Sie Alt- oder Neubau? Den Gründern steht alles offen; zumindest soweit es die finanzielle Situation und der Wohnungsmarkt zulassen. Jedoch gibt es auch viel zu beachten. Möchten Sie gemeinsam mit anderen eine WG gründen, sind besondere Vorsicht und genaue Überlegung angebracht: Wird ein Mietvertrag zwischen Vermieter und zwei oder mehr Mietern geschlossen, gelten Rechte wie bei einer GbR. Das heißt: Falls ein Mitmieter seinen Mietanteil nicht bezahlt, haften die anderen Mieter für ihn. Ein weiterer wichtiger Punkt bei einem gemeinsamen Mietvertrag: Wenn ein Mieter aus dem Vertrag raus möchte, muss häufig der ganze Vertrag aufgelöst werden beziehungsweise die Miete könnte bei einem Änderungsvertrag erhöht werden – vorausgesetzt, es wurde mit dem Vermieter vertraglich nichts anderes vereinbart.

Die Suche nach der WG

Findet der erste Wohnungswechsel aufgrund eines Studiums statt, ist eine der ersten Anlaufstellen zur Zimmersuche die Uni oder Hochschule selbst. Dort findet man Zimmerangebote am Schwarzen Brett beziehungsweise kann man selbst einen Aushang anbringen. Gehen Sie zusätzlich auf Leute zu, die bereits studieren, und fragen nach Tipps. Selbstverständlich ist auch bei der Suche nach einem Wohngemeinschaftszimmer das Internet von größtem Nutzen. Ob spezielle Wohngemeinschafts-, Immobilien- und allgemeine Kleinanzeigenportale wie eBay, Online-Ausgaben von Stadtmagazinen und Tageszeitungen oder die gängigen sozialen Netzwerke, durchforsten Sie alle.

Verlassen Sie sich auf Ihr Gefühl!

Suchen Sie für die Zeit des Studiums ein Zimmer? Oder möglicherweise für eine darüber hinausgehende Lebensgemeinschaft? Das sind nur zwei Fragen zur Orientierung. Vorausgesetzt, es stehen zum Zeitpunkt Ihres ersten Umzugs mehrere Wohngemeinschaften zur Wahl, sollten Sie sich selbst klar werden, wie und mit wem Sie leben möchten. Soll es eine reine Zweckgemeinschaft werden? Oder bevorzugen Sie gar ein Zusammenleben mit familiärer Nähe, in dem man sich persönlich bei- und füreinander einsteht? Fühlen Sie sich bei der letzten Frage direkt angesprochen, ist eine Wohngemeinschaftsgründung eine gute Option für Sie. Falls Sie als Untermieterin in eine gemeinschaftlich genutzte Wohnung umziehen möchten, werden Sie die passende erkennen, sobald Sie sich Ihrer Bedürfnisse und Wünsche im Klaren sind.

Das Finden der richtigen WG – So bekommen Sie Ihr Zimmer

Das Finden der richtigen WG
Werden Sie umziehen, um zu studieren, ist die Auswahl an freien Zimmern meist nicht sehr groß. Je kleiner das Angebot, desto größer ist die Konkurrenz. Da heißt es, schon bei der Kontaktaufnahme einen netten Eindruck zu machen, Interesse zu wecken und die Zahlungsfähigkeit deutlich erkennen zu lassen; für Letzteres fügen Sie möglichst direkt Einkommensnachweise, Bürgschaften und Ähnliches bei. Kommt es zu einem Kennenlernen, gilt es, mit Sympathie zu punkten. Zwar ist die finanzielle Absicherung für Hauptmieter von existenzieller Bedeutung, doch ist für ein harmonisches Zusammenwohnen ein zumindest kleines Maß an Zuneigung unerlässlich.

Das A und O eines Umzugs: die Vorbereitung

Sie haben ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft gefunden. Nun werden Sie schnell und problemlos das richtige Umzugsunternehmen finden. Und schon geht es los mit dem Packen. Benutzen Sie Umzugskartons, möglichst von der gewählten Umzugsfirma, statt Bananenkartons oder sonstigen Geheimtipps. Packen Sie zuerst, was Sie am seltensten benutzen. Beschriften Sie die Kartons. Für die wichtigsten Dinge, die Sie am häufigsten nutzen, richten Sie eine große Tasche oder einen Koffer. So können Sie diese Sachen nutzen, bis der Umzugswagen abfährt. Fragen Sie rechtzeitig Angehörige und Freunde, ob sie Ihre Schränke und andere große Möbel ab- und, falls Ihr neues Zuhause in der Nähe sein wird, wieder aufbauen können. Anderenfalls teilen Sie das dem Umzugsunternehmen mit, die Mitarbeiter werden das gerne übernehmen. Alles ist geplant und gepackt. Es ist so weit: Sie werden zum ersten Mal umziehen. Erleben Sie Ihr neues Domizil bewusst, fühlen Sie sich gut ein – und denken Sie daran, sich umzumelden und andere bürokratische Angelegenheiten zu erledigen.



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